Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15.11.2007 die bundesweite Einführung des Hautkrebs-Screenings – zunächst auf fünf Jahre beschränkt – beschlossen. Diese Einführung erfolgte am 1. Juli 2008.
Anspruchsberechtigt ist jeder gesetzlich versicherte Bürger, der das 35. Lebensjahr vollendet hat. Das Screeningintervall beträgt zwei Jahre.
Das Screening ist ein zweistufig aufgebautes Massenscreening, das heißt: Erstuntersucher sind sowohl Dermatologen als auch zur hausärztlichen Versorgung zugelassene Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin. Zur Untersuchung gehören die gezielte Anamnese, die visuelle, gemäß zertifiziertem Fortbildungsprogramm standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines, Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung sowie die Dokumentation.
Weitere aktuelle Entscheidungen hierzu finden Sie auf www.hautkrebs-screening.de.